Die Daumenkralle befindet sich an den Vorderläufen der Hunde.
Die Wolfskralle, oder auch Afterkralle gennat, befindet sich an den Hinterläufen der Hunde.
Wolfskralle
Die Wolfskralle, auch Afterkralle oder Afterzehe genannt, ist eine bei manchen Hunderassen auftretende erste Zehe an der Innenseite der Hinterläufe, die beim Laufen keinen Bodenkontakt hat. Vergleichend anatomisch entspricht sie der Grossen Zehe des Menschen. Bei manchen Rassen wie Berger de Brie oder Beauceron sind die Afterkrallen sogar doppelt vorhanden und auch vom FCI-Standard verlangt.
Auch wenn der Name es vermuten lässt, haben Wölfe diese Kralle nicht.
Laut deutschem Tierschutzgesetz vom 1. Juni 1998 § 6, ist eine Entfernung der Wolfskrallen verboten.
Nur in Fällen, in denen diese zusätzliche Kralle zu Verletzungen führt, darf sie entfernt werden. Das trifft besonders dann zu, wenn sie ohne eine knöcherne Verbindung nur in der Haut hängt.
Hier der genaue Wortlaut des Gesetzestextes:
§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
- 1.
-
der Eingriff im Einzelfall
- a)
-
nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
- b)
-
bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
Im Gegensatz zu den Wolfskrallen an den Hinterläufen, heisst an den Vorderläufen die erste Zehe (entspricht dem Daumen des Menschen) Daumenkralle.